Interview mit Flavia Piovesan (Brasilien)
Diskriminierung und ihre Antwort aus der Perspektive der lateinamerikanischen Verfassungsgerichtsbarkeit
KAS: Aus Ihrer Erfahrung als Kommissarin der Interamerikanischen Menschenrechtskommission – welche Formen struktureller Diskriminierung halten Sie in Lateinamerika für die beständigsten, und wie sind diese von den Verfassungsgerichten der Region behandelt worden?
Flavia Piovesan: Ich halte die beständigsten Formen struktureller Diskriminierung in Lateinamerika für die Diskriminierung gegenüber indigenen Völkern und gegenüber der afrokolumbianischen Bevölkerung. Unter Einbeziehung eines intersektionalen Ansatzes – also der Verbindung der Ethnischen- (Rasse) mit der Geschlechterperspektive – wird deutlich, dass indigene und afrokolumbianische Frauen und Mädchen schwerwiegenderen und ausgeprägteren Formen von Diskriminierung ausgesetzt sind. Es sei hervorgehoben, dass es in der Region im Durchschnitt 10 % indigene Völker und 25 % afrokolumbianische Bevölkerung gibt. Die sozialen Indikatoren zeigen empirisch die Schwere der historischen und strukturellen Diskriminierungsmuster, denen sie unterworfen sind.
KAS: Können Sie einen paradigmatischen Fall nennen, in dem der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte oder ein Verfassungsgericht im Hinblick auf die Anerkennung von Grundrechten gegenüber diskriminierenden Praktiken signifikant Fortschritte erzielt hat?
Flavia Piovesan: Die interamerikanische Rechtsprechung bekräftigt, dass die Gleichheitsklausel und das Diskriminierungsverbot Teil des jus cogens sind – also zwingendes Recht, das nicht relativiert werden darf. Der Gerichtshof hat einen intersektionalen Ansatz bei der Bekämpfung der sog. „Vorurteilsgewalt“ eingeführt, die aus diskriminierenden kulturellen Mustern hervorgeht und die Rechte von besonders schutzbedürftigen Gruppen einschränkt und verletzt. Durch das Institut der „umfassenden Wiedergutmachung“ (reparación integral), mittels Garantien der Nichtwiederholung, wurde unter anderem die Anpassung innerstaatlicher Normen an konventionsrechtlichen Schutzstandards, die Einführung von Ermittlungs- und Verfahrensprotokollen unter Berücksichtigung einer Geschlechterperspektive, die Umsetzung von Schulungsprogrammen zu Menschenrechten für das Justizsystem mit Fokus auf Rasse und Geschlecht gefördert.
In Brasilien hat der Oberste Gerichtshof (STF) diese Diskriminierungsmuster in wegweisenden Entscheidungen behandelt, etwa indem er die Verfassungsmäßigkeit ethnischer Quotenregelungen für den Zugang zu öffentlichen Universitäten und öffentlichen Wettbewerben (ADPF 186 y ADC 41), sowie zur Förderung der politischen Kandidatur schwarzer Frauen (ADPF 738) anerkannte. In einem paradigmatischen Fall entschied der Gerichtshof, dass Hassrede nicht von der Meinungsfreiheit geschützt ist (HC 82.424).ADPF 186 y ADC 41), así como para incentivar la candidatura política de mujeres negras (ADPF 738). En un caso paradigmático, el STF entendió que la libertad de expresión no incluye el discurso de odio como discurso protegido (HC 82.424).
KAS: Welche Rolle spielen Ihrer Ansicht nach die Standards des Interamerikanischen Systems bei der Stärkung der Antwort der Verfassungsgerichte der Region auf Diskriminierung in von Ungleichheit geprägten Kontexten?
Die interamerikanischen Standards stellen eine Mindestsicherung dar, keine Höchstgrenze. Sie ermöglichen den Ausgleich nationaler Defizite und stärken den Schutz der Menschenrechte auf innerstaatlicher Ebene. Beispielhaft hervorzuheben sind die „Cuadernos de Jurisprudencia del STF: concretizando derechos“ (Rechtsprechungssammlung des Obersten Gerichtshofs (STF): Konkretisierung von Rechten), die die wichtigsten Menschenrechtsentscheidungen des STF systematisieren, mit Schwerpunkt auf dem Dialog mit dem interamerikanischen System. Als Ergebnis der Partnerschaft zwischen dem Nationalen Justizrat (Consejo Nacional de Justicia), STF und Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPI) sind bislang sieben Rechtsprechungssammlungen veröffentlicht worden, die sich mit den Rechten von Frauen, den Rechten von LGBTQIAP+, der Gleichheit ohne Unterschied der Rasse, den Rechten indigener Völker, den Rechten inhaftierter Personen, dem Recht auf freie Meinungsäußerung und neue Technologien sowie dem Recht auf Fürsorge befassen.
Die Analyse dieser Rechtssprechungssammlungen zeigt die zunehmende dialogische Durchlässigkeit des STF, der immer stärker die interamerikanischen Standards aufnimmt. Die gerichtlichen Dialoge erweisen sich als vielversprechend für die Stärkung der Menschenrechte, insbesondere für vulnerable Gruppen. Zum Beispiel: In Bezug auf die Rechte von LGBTQIAP+ basieren von den 10 ausgewählten Leitentscheidungen 9 auf den interamerikanischen Standards, insbesondere auf dem Gutachten Nr. 24 von 2017 des Interamerikanischen Gerichtshofs über den Schutz der Rechte auf Geschlechtsidentität und gleichgeschlechtliche Ehe.
KAS: In Ihrer Laufbahn haben Sie sich für einen intersektionalen Ansatz in Menschenrechtsfragen eingesetzt. Welche Herausforderungen stehen der lateinamerikanischen Verfassungsgerichtsbarkeit bei der Integration dieser Perspektive in dem Kampf gegen strukturelle Diskriminierung entgegen? Welche Maßnahmen oder Transformationen halten Sie für notwendig, um eine wirklich inklusive Justiz zu erreichen?
Flavia Piovesan: Vom Interamerikanischen System habe ich die Bedeutung disaggregierter Daten gelernt, um den Kontext präzise zu verstehen, mit besonderem Augenmerk auf Gruppen, die unverhältnismäßig von Diskriminierung betroffen sind. Erst durch dieses Kontextverständnis ist es möglich, transformativ auf die Beseitigung struktureller Diskriminierung einzuwirken – zugunsten einer gerechteren und gleichberechtigten Gesellschaft.
Eine wirklich inklusive Justiz muss eine Kontextanalyse übernehmen, inspiriert von dem emanzipatorischen Anspruch, Grundrechte zu schützen und gesellschaftliche Realitäten zu transformieren.
KAS: Welche Rolle haben Ihrer Meinung nach die Verfassungsgerichte beim Schutz von Diskriminierung in Lateinamerika, und was würden Sie als ihre Hauptgrenze bezeichnen?
Flavia Piovesan: Die Verfassungsgerichte haben eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung der Gleichheit und beim Verbot der Diskriminierung in Lateinamerika. Ich sehe drei Handlungsbereiche: 1) die Bekämpfung von Diskriminierung; 2) die Förderung der Gleichheit durch positive Maßnahmen; und 3) die Förderung des kulturellen Wandels.
Ich bin der Ansicht, dass der Schutz der Menschenrechte die höchste Aufgabe der Justiz ist, wobei die Menschenwürde das strukturierende Fundament des demokratischen Rechtsstaats bildet. Schließlich sind wir alle frei und gleich an Würde, Rechten und Respekt, wie es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet.
Brasilien
Flavia Piovesan
Flavia Piovesan ist eine brasilianische Juristin, Professorin für Verfassungsrecht und Menschenrechte an der Päpstlichen Katholischen Universität von São Paulo (PUC-SP) und der Päpstlichen Katholischen Universität von Paraná (PUC-PR). Sie war Kommissarin und Vizepräsidentin der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (IAKMR). Als anerkannte Expertin für Menschenrechte, Gleichheit und Nichtdiskriminierung hat sie umfangreich zu Fragen der Verfassungsgerichtsbarkeit in Lateinamerika und des internationalen Menschenrechtsschutzes publiziert.