Interview mit Alejandro Linares (Kolumbien)

Wechselwirkungen und Spannungen zwischen Verfassungsrecht und Privatrecht in Lateinamerika

KAS: Was sind nach Ihrer Erfahrung als Richter am Verfassungsgericht Kolumbiens die größten Herausforderungen, die sich aus der Ausstrahlungswirkung des Verfassungsrechts auf Beziehungen zwischen Privatpersonen ergeben?

ALC: Eine der größten Herausforderungen besteht darin, das richtige Gleichgewicht zwischen privater Autonomie und dem Schutz der Grundrechte zu finden. Traditionell unterliegt das Privatrecht der Privatautonomie, wodurch Privatpersonen ihre Beziehungen entsprechend ihren Interessen regeln können. Die fortschreitende Verfassungsmäßigkeit des Rechts hat jedoch dazu geführt, dass verfassungsrechtliche Grundsätze und Werte in private Beziehungen Einzug gehalten haben und der Vertragsfreiheit und dem Handeln von Privatpersonen Grenzen gesetzt wurden.

Dieser Prozess bringt Herausforderungen mit sich, wie zum Beispiel:

  • Schutz der Schwächsten: Die Herausforderung besteht darin, sicherzustellen, dass die verfassungsrechtliche Intervention dazu dient, Situationen materieller Ungleichheit, Wehrlosigkeit oder Unterordnung zu korrigieren, ohne die Privatautonomie aufzuheben.
  • Vermeidung von Rechtsunsicherheit: Verfassungsrechtliche Eingriffe können zu Unsicherheiten hinsichtlich der Gültigkeit und der Auswirkungen privater Vereinbarungen führen, insbesondere wenn Richter kollidierende Grundsätze abwägen müssen.
  • Festlegung klarer Kriterien für Eingriffe: Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Gerichte objektive Kriterien entwickeln, um zu bestimmen, wann verfassungsrechtliche Eingriffe in private Beziehungen legitim sind, wobei Willkür zu vermeiden und die Vorhersehbarkeit der Rechtsbeziehungen zu respektieren ist.
  • Die soziale Funktion von Unternehmen und Eigentum respektieren: Bei Eingriffen muss anerkannt werden, dass Unternehmen und Eigentum eine soziale Funktion erfüllen, ohne jedoch die Bedeutung der privaten Initiative und der wirtschaftlichen Freiheit zu vernachlässigen.

KAS: Könnten Sie uns einen symbolträchtigen Fall des kolumbianischen Verfassungsgerichts nennen, der paradigmatisch die Spannungen – und möglichen Harmonisierungen – zwischen Verfassungsrecht und Privatrecht widerspiegelt? Welche Lehren würden Sie aus diesem Fall für die regionale Debatte ziehen?

ALC: Ein paradigmatischer Fall, der die Spannungen und möglichen Harmonisierungen zwischen Verfassungsrecht und Privatrecht widerspiegelt, ist das Urteil SU-123 von 2018 des kolumbianischen Verfassungsgerichts. In diesem Fall befasste sich das Gericht mit der Verfassungsbeschwerde der indigenen Gemeinschaft Awá La Cabaña gegen das Innenministerium, die Nationale Umweltbehörde und das Konsortium Colombia Energy wegen der Durchführung von Explorationen und der Förderung von Kohlenwasserstoffen in ihrem Gebiet ohne vorherige Konsultation.

Das Urteil verdeutlicht grundlegende Spannungen zwischen:

  • Privater Autonomie und der sozialen Funktion des Unternehmens: Das Konsortium Colombia Energy handelte als privates Unternehmen in Ausübung seiner wirtschaftlichen und vertraglichen Freiheit, die durch das Privatrecht geschützt ist. Das Gericht stellte jedoch fest, dass diese Autonomie klare Grenzen in den Grundrechten der ethnischen Gemeinschaften findet, insbesondere im Recht auf vorherige Konsultation.
  • Rechtssicherheit und berechtigtes Vertrauen vs. Schutz der Grundrechte: Der Fall zeigte, dass das Vorliegen von Lizenzen und behördlichen Zulassungen nicht als Vorwand dienen kann, um Grundrechte zu missachten. Der Gerichtshof betonte nachdrücklich, dass der Schutz der Rechte der Gemeinschaften Vorrang vor bloßen Verwaltungs- oder Vertragsformalitäten hat.
  • Die Verantwortung privater Akteure: Das Gericht entwickelte den Standard der „Sorgfaltspflicht” für Unternehmen und wies darauf hin, dass nicht nur der Staat, sondern auch Privatpersonen positive Pflichten zur Achtung und Gewährleistung der Grundrechte haben, in Übereinstimmung mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (2011).

Gleichzeitig zeigt das Urteil Alternativen zur Harmonisierung auf durch:

  • Abwägung und Verhältnismäßigkeit: Der Gerichtshof hob die Wirkungen von Verträgen oder Lizenzen nicht automatisch auf, sondern ordnete die Durchführung einer vorherigen Konsultation und die Verabschiedung von Wiedergutmachungsmaßnahmen mit differenziertem Ansatz an, wobei er die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen abwog.
  • Anerkennung der sozialen und ökologischen Funktion des Unternehmens: Es wird anerkannt, dass unternehmerische Tätigkeit legitim ist, aber innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen und unter Achtung der Rechte der betroffenen Gemeinschaften ausgeübt werden muss.

Aus diesem Urteil lassen sich einige für Lateinamerika relevante Lehren ziehen, die als Orientierung für hochkomplexe Entscheidungen der Verfassungsgerichte dienen können. Die erste ist, dass das Verfassungsrecht als Grenze und Leitfaden für private Aktivitäten dient, insbesondere wenn die Grundrechte schutzbedürftiger Gruppen auf dem Spiel stehen. Zweitens basiert die Verantwortung privater Unternehmen im Bereich der Menschenrechte nicht nur auf Verboten, sondern beinhaltet auch die Sorgfaltspflicht, Schäden zu verhindern und zu beheben. Und schließlich muss die gerichtliche Intervention ausgewogen sein und auf Harmonie abzielen, nicht auf die automatische Aufhebung der privaten Autonomie, sondern auf die Korrektur von Ungleichgewichten und Rechtsverletzungen.

KAS: Glauben Sie, dass der Trend zur „Konstitutionalisierung des Privatrechts” in Lateinamerika den Schutz der Rechte stärkt oder Risiken für die Privatautonomie mit sich bringt?

ALC: Die Konstitutionalisierung des Privatrechts stärkt den Schutz der Grundrechte, darf aber die private Autonomie nicht gefährden. Der Trend zur Konstitutionalisierung des Privatrechts in Lateinamerika hat den Schutz der Grundrechte gestärkt, insbesondere in Fällen von Wehrlosigkeit oder Unterordnung. Er hat es ermöglicht, dass Prinzipien wie Menschenwürde, Gleichheit und die soziale Funktion des Unternehmens in private Beziehungen Einzug erhalten haben und Ungerechtigkeiten, die sich aus einer starren Anwendung der Willensautonomie ergeben, korrigiert wurden.

Dieser Prozess birgt jedoch auch Risiken, wie beispielsweise die mögliche Aushöhlung der Rechtssicherheit und der Privatautonomie, wenn die verfassungsrechtliche Intervention ohne klare Kriterien oder in übermäßiger Weise ausgeübt wird. Die Herausforderung besteht darin, ein Gleichgewicht zu finden, denn die Verfassungsmäßigkeit muss dazu dienen, materielle Gerechtigkeit und Gleichheit zu gewährleisten, ohne jedoch die Bedeutung der Vertragsfreiheit und der Vorhersehbarkeit in privaten Beziehungen außer Acht zu lassen.

KAS: Welche Rolle sollten Verfassungsgerichte und der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte bei der Festlegung von Haftungsstandards für private Akteure – beispielsweise Unternehmen – spielen, wenn diese Grundrechte verletzen?

ALC: Verfassungsgerichte und der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte müssen eine grundlegende Rolle bei der Festlegung von Haftungsstandards für private Akteure, insbesondere Unternehmen, spielen, wenn Grundrechte verletzt werden. Ihre gerichtliche Funktion besteht darin, klare Kriterien für die horizontale Wirkung der Grundrechte festzulegen und zu definieren, in welchen Kontexten Privatpersonen Gegenstand von Verfassungsklagen sein können und welche Sorgfaltspflichten sie haben.

In Kolumbien beispielsweise hat das Verfassungsgericht die Zulässigkeit von Verfassungsklagen gegen Privatpersonen in Situationen der Wehrlosigkeit, Unterordnung oder bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen anerkannt. Auf regionaler Ebene hat der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte die Doktrin der Unternehmensverantwortung für Menschenrechtsverletzungen weiterentwickelt. Beide Gerichte müssen dazu beitragen, Standards zu festigen, die einen wirksamen Schutz der Rechte gewährleisten, ohne die unternehmerische Tätigkeit ungerechtfertigt zu behindern.

KAS: Welche Rolle sollten Ihrer Meinung nach Verfassungsgerichte bei der Entwicklung des Privatrechts in Lateinamerika spielen? Sollten sie Akteure des Wandels oder Hüter von Grenzen sein?

ALC: Ich glaube, dass Verfassungsgerichte sowohl Akteure des Wandels als auch Hüter von Grenzen sein sollten. Einerseits sollten sie als Akteure des Wandels die Einbeziehung verfassungsrechtlicher Grundsätze und Werte in das Privatrecht in ihren Gerichtsentscheidungen fördern und die Normen und Praktiken an die Anforderungen der materiellen Gerechtigkeit und den Schutz der Grundrechte anpassen. Andererseits müssen sie als Hüter von Grenzen fungieren und sicherstellen, dass die Verfassungsintervention nicht zu Willkür oder zur Aufhebung der Privatautonomie führt, sondern die Rechtssicherheit und die eigentliche Funktion des Privatrechts respektiert.

Der Schlüssel liegt darin, Kriterien der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit anzuwenden und die Privatpersonen selbst dazu anzuregen, die Verfassungswerte in ihre Beziehungen zu integrieren, damit der Schutz der Rechte nicht ausschließlich von gerichtlichen Eingriffen abhängt.

Kolumbien

Alejandro Linares

Alejandro Linares Cantillo ist ein kolumbianischer Jurist mit umfassender Erfahrung im öffentlichen und privaten Sektor. Er war Vize-Agrarminister, Rechts-Vizepräsident von Ecopetrol und wurde 2015 zum Richter am Verfassungsgericht (Corte Constitucional) gewählt, eine Funktion, die er bis Dezember 2023 ausübte. Während seiner Amtszeit spielte er eine bedeutende Rolle bei Friedensprozessen, verfassungsrechtlichen Reformen und Grundrechten. Nach dem Ende seiner Amtszeit kehrte er in die private Rechtsanwaltschaft zurück und wurde Partner in renommierten Kanzleien.